Rohmessdaten nicht gespeichert – Verfahrenseinstellung

Das Messgerät speichert bekanntermaßen keine Rohmessdaten. Hierdurch erfolgt eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts eine wirksame Verteidigung. Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt.

AG Bautzen, 43 OWi 620 Js 24643/18

Es wurde davon abgesehen, die Kosten des Verteidigers der Staatskasse aufzuerlegen. Zu dieser Kostenentscheidung kann man natürlich geteilter Meinung sein, wenn ein unzulässiges Beweismittel verwendet und daraufhin das Verfahren eingestellt wird.

Dieser Beitrag wurde unter TraffiStar S 350 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert