Bei diesem Messgerät soll ein Abzug von 5% in jedem Fall reichen, um Messungenauigkeiten zu erfassen. Damit werden bei geeichten und zugelassenen Messgeräten alle möglichen Fehlerquellen erfasst, auch Abweichungen aufgrund von Reifenverschleiß oder -druck.
Wird der Reifendruck anhand des Fahrtenbuches und nicht anhand des Eichscheins kontrolliert, ist dies unschädlich, wenn die Eichung mit diesen Reifen (Sommer- oder Winterreifen) stattgefunden hat.
KG Berlin, 3 Ws (B) 51/19