Auh nach der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes (zu Trafffitar S 350) wird Poliscan weiterhin als standardisiertes Messverfahren angesehen. Zumindest in Brandenburg. Es wird darauf verwiesen, dass der saarländische Verfassungsgerichtshof Fragen der Nachprüfbarkeit eines Messverfahrens erörtert hat, diese waren in diesem Verfahren aber nicht erheblich. Konkrete Messfehler wurden ausweislich der Urteilsgründe nicht festgestellt. Der Betroffene hatte zwar Behauptungen aufgestellt, diese aber nicht mit konkreten Tatsachen untermauert. Es handelte sich bei den entsprechenden Anträgen also um unzulässige Beweisermittlungsanträge, denen das Amtsgericht nur unter Aufklärungsgesichtspunkten nachzugehen bräuchte.
OLG Brandenburg, 1 Ss OWi 320/199