Auch wenn ein Fahrer sich etwaige Verkehrsregelungen nicht dauerhaft einprägen muss, wenn er seine Fahrt (länger) unterbricht, gelten die entsprechenden Verkehrsschilder trotzdem weiter. Unterbricht der Fahrer seine Fahrt im Rahmen eines einheitlichen Geschehens (Be- und Entladen) nur kurz, muss ihm bewusst sein, dass die Regelung durch das Schild besteht. Dies gilt sogar, wenn er ca. 200m weiter wieder auf die Straße auffährt.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 10/19