Kein Urlaubsanspruch während eines Sonderurlaubs

Für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (hier die Pflege von Angehörigen) besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub.

BAG, 9 AZR 406/17

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