Gesamtschuldnerausgleich und Freistellungsanspruch nach der Trennung

Wurde mit einem Darlehen beider Ehegatten vor der Trennung ein Gegenstand finanziert, der nach der Trennung alleine einem Ehegatten zugute kommt, so hat dieser die entsprechenden Darlehensraten im Innenverhältnis alleine zu tragen.

OLG Brandenburg, 9 UF 93/19

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