Unfallversicherung und das Krankenhaustagegeld in der Reha

Wenn in den Bedingungen der Unfallversicherung Krankenhaustagegeld für den Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Zeit in einer Rehaklinik.

BGH, IV ZR 240/18

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