Volljährige Kinder müssen im Kindergeldprozess aussagen

Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen nach § 68 I S.2 EStG erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Da in dieser Vorschrift § 101 AO (Auskunftsverweigerungsrecht der Angehörigen) ausgeschlossen wurde, gibt es auch im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.

BFH, III R 59/18

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