Der 6. Zivilsenat des BGH hat heute ein Urteil verkündet. Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs haben Schadensersatzansprüche gegenüber VW. Ihnen steht der für das Fahrzeug gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu, allerdings werden die gezogene Nutzungsvorteile angerechnet.
Der Anspruch ist auch gegeben, wenn das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug bei einem Händler erworben wurde. Es handelt sich um einen Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB.
Hier ging es um einen Dieselmotor der Baureihe EA 189.
BGH, VI ZR 252/19
Achtung: Hier hatte der Kläger das Fahrzeug vor Bekanntwerden der Manipulation erworben. Wer dies danach tat, könnte möglicherweise keinen Anspruch haben.