Eine rot weiße Bake, die die maximale Durchfahrtshöhe angibt, ist lediglich ein Warnzeichen und stellt keine Absperrschranke da, die das Befahren einer Verkehrsfläche beschränkt. Eine solche Schranke würde voraussetzen, dass das Verkehrszeichen die Funktion hat, einen Straßenbereich – wie durch eine Schranke – abzusperren. Durch solche Schranken sollen beispielsweise in ihrer Standfestigkeit geminderte Brücken geschützt werden. Es muss dann aber ein bauliches Hindernis vorliegen, das tatsächlich ein Befahren dieses Bereiches verhindert.
Handelt es sich hingegen lediglich um ein so genanntes Leitmal (wie vorliegend) und somit eher um eine Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonst gefährlichen Stellen, ist die Angelegenheit anders zu bewerten.
BayObLG, 201 2752/19
Macht einen riesigen Unterschied. Zunächst ging es um eine Geldbuße von 500 € und ein Fahrverbot von zwei Monaten, in der Rechtsbeschwerde wurde der Betroffene noch zu einer Geldbuße von 40 € verurteilt. Der LKW war halt einfach einige Zentimeter zu hoch.