In Schleswig – Holstein verstößt gegen § 37 I LNatSchG, wer mit seinem Wohnmobil auf einem nur für PKW zugelassenem Parkplatz übernachtet. Das Bußgeld beträgt 100 €.
OLG Schleswig, 1 Ss-OWi 183/19
In Schleswig – Holstein verstößt gegen § 37 I LNatSchG, wer mit seinem Wohnmobil auf einem nur für PKW zugelassenem Parkplatz übernachtet. Das Bußgeld beträgt 100 €.
OLG Schleswig, 1 Ss-OWi 183/19