Der Richter muss sich schon ein wenig Mühe geben. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer bei Rotlicht den gesicherten Bereich, also den Kreuzungs- oder Einmündungsbereich durchfährt. Dazu gibt es in diesem Beschluss noch diverse Anforderungen, wie ein Urteil zu begründen ist.
OLG Düsseldorf, IV-4 RBs 4620
In diesem Beschluss macht das OLG Düsseldorf deutlich, was mindestens im Urteil stehen muss. Auch wenn bei standardisierten Messverfahren die Begründungen kurz bleiben können, gehört ein Mindestmaß dazu, damit ein solches Urteil Gültigkeit entfaltet.