Wenn eine gesetzliche Krankenkasse dem Versicherten für gesundheitsbewusstes Verhalten eine Prämie zahlt, mindert dies nicht den Sonderausgabenabzug der Beitragszahlungen, sofern hierdurch ein finanzieller Mehraufwand des Versicherten ganz oder teilweise abgegolten wird.
BFH, X R 16/18