Der Betroffenen war ein Bußgeldbescheid zugestellt worden. Sie soll gegen die Landesverordnung Baden-Württemberg zum Schutz vor einer Ausbreitung von Corona verstoßen haben. Es waren 5 Personen in einem PKW, die nicht zu einem gemeinsamen Haushalt gehörten.
Die Betroffene wurde freigesprochen, da ein Zusammenkommen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum nicht gegeben war. Ein Privat-PKW ist kein öffentlicher Raum.
AG Stuttgart,4 OWi 177 Js 68534/20