Selbsttest und Displaytest

Kann nicht sicher festgestellt werden, ob diese Tests durchgeführt wurden und ist dazu noch fraglich, ob im Dunkeln in 240 m Entfernung in eine Fahrzeugkolonne gemessen wurde, sind Richtigkeit und Zuordnungssicherheit der Messung nicht gegeben, der Betroffene ist freizusprechen.

AG Dortmund, 729 OWi-251 Js 1170/20

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