Freibetrag für Urenkel bei einer Schenkung

Zumindest wenn deren Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind, steht Urenkeln bei einer Schenkung nur der Freibetrag von 100.000 € nach § 16 I Nr.4 ErbStG zu. Es erscheint aber auch fraglich, ob im Falle des Vorversterbens ein höherer Freibetrag gelten könnte.

BFH, II B 39/20

Es handelt sich hier um eine summarische Prüfung im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung.

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