Wenn gleichzeitig 2 Tatbestände verwirklicht werden, die jeweils für sich genommen ein Fahrverbot von 1 Monat als Regelbuße nach sich ziehen, kann nicht pauschal das Fahrverbot auf 2 Monate verdoppelt werden. Eine Erhöhung kommt aber in Betracht, wenn gewichtige, gegen den Betroffenen sprechende Umstände vorliegen, insbesondere wenn der Betroffene durch ein Fahrverbot von nur 1 Monat nicht ausreichend ermahnt und zum regelkonformen Fahrverhalten angeleitet wird. Diese Gründe sind im Urteil darzulegen.
KG Berlin, 3 Es (B) 225/20