Privatnutzung bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer

Die Überlassung eines betrieblichen PKW an den Alleingesellschafter-Geschäftsführer auch zur Privatnutzung (im Rahmen des Vertrages zur Überlassung) führt zu einer Bereicherung und Anwendung der 1%-Regelung. Dies gilt auch, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer belastbar behauptet, das Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder aber Privatfahrten mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt zu haben. Der Nutzungsvorteil ist zu versteuern.

BFH, VI B 13/20

Es kommt also auf die vertragliche Gestaltung an. Zwar streitet ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt wird. Allerdings gilt dies nicht, wenn die private Nutzung untersagt ist (BFH, VI R 46/08)

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