Kaskoversicherung, die Obliegenheit und der Schlüssel

Verweigert sich ein anwaltlich vertretener Versicherungsnehmer, wenn er einen Diebstahlsfall meldet, die Fahrzeugschlüssel zu Untersuchungszwecken herauszugeben, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung wegen arglistiger Verletzung der Aufklärungsobliegenheit führen. Insoweit werden auch die Erklärungen des Anwalts zugerechnet.
OLG Saarbrücken, 5 U und 4/19
Eins muss jedem bewusst sein: Wer eine Leistung von der Versicherung erhalten will, muss vollständig aufklären und an der Aufklärung mitwirken. Natürlich wird gerne geprüft, ob Schlüssel eventuell nachgemacht worden sind. Hier gab es noch die Besonderheit, dass es widersprüchliche Angaben zum Kaufpreis gab.

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