Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für jemanden, der in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stirbt, kommt es auf die Dauer des Überlebens und das dazugehörige Bewusstsein an. Erleidet jemand durch einen Verkehrsunfall schwere Kopfverletzungen, ist aber in der Folgezeit mehrere Tage ansprechbar, anschließend erleidet er aber einen Schock und verstirbt nach 4 Monaten, ist ein Schmerzensgeld von 30.000 € angemessen.
OLG Celle, 14 U 81/20