Epilepsie und Fahrerlaubnis

Auch bei Epilepsie kann ausnahmsweise eine Fahreignung angenommen werden. Für Pkw ist hierfür Voraussetzung, dass kein wesentliches Risiko von Anfallrezidiven mehr besteht. Dieser Annahme ist gerechtfertigt bei einer Anfallfreiheit von einem Jahr.

Für Lkw sind die Anforderungen wesentlich höher. Hier muss eine Anfallfreiheit von 5 Jahren ohne Therapie gegeben sein.

Ist dies nicht der Fall, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

OVG Bremen, 1 B 120/21

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