Auffahrunfall aufgrund des Notfallbremsassistenten

Löst bei dem vorausfahrenden Lkw der Notfallbremsassistent unverschuldet grundlos aus und hält das Fahrzeug abrupt an und fährt daraufhin der nachfolgende Lkw auf, weil er den Sicherheitsabstand von mindestens 50 m nicht eingehalten hat, überwiegt der Haftungsanteil des hinteren Lkw. Die Unterschreitung des Mindestabstandes ist verschuldet, der technische Defekt beim vorausfahrenden Lkw nicht. Der hintere Lkw haftet zu 2/3.

OLG Frankfurt, 23 U 120/20

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