Wird durch ein grob verkehrswidriges Wendemanöver eines PKW ein Lkw zu einer Vollbremsung gezwungen, der vorher mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist, und wird der Lkw durch unzureichend gesicherte Ladung beschädigt, kommt eine Haftung des PKW-Fahrers in Betracht. Im entschiedenen Fall wurde eine Haftungsquote von 1/3 ausgesprochen.
OLG Karlsruhe, 9 U 66/19