Grundsätzlich muss der Straßenbaulastträger für einen guten Zustand der Straße sorgen. Hierzu gehört auch die Sicherung, dass Fahrzeuge gefahrlos eine solche Straße passieren können. Diese Pflicht gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Wer mit einem sehr tief liegenden Supersportwagen (Ferrari F 40) eine Straße nutzt, kann nicht darauf vertrauen, dass keine Bodenwelle vorhanden ist, die sein Fahrzeug beschädigen kann.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Schadensersatzforderung von 62.432,60 €, da der Wagen auf einer Bodenwelle aufgesetzt hatte. Diese war aber offenbar so beschaffen, dass ein normaler PKW problemlos drüber gefahren wäre. Ein entsprechender Schadensersatzanspruch steht dem Ferrari-Fahrer nicht zu.
Hinweisbeschluss OLG Koblenz, 12 U 1012/21