Kann der Fahrer eines in einer Umweltzone geparkten Fahrzeugs ohne Umweltplakette nicht ermittelt werden, können dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn zumindest eine Anhörung verschickt worden ist und der Halter hierauf irgendwie (vorliegend nur Vortrag rechtlicher Einwendungen) reagiert hat.
AG Marburg, 52 OWi 45/21
Unter Verweis auf OLG Düsseldorf, 2 RBs 1/20