Einziehung des Tatfahrzeugs

Wer mehrfach strafrechtlich im Zusammenhang mit dem Autofahren auffällt, riskiert sein Fahrzeug. Hier wurde ein KFZ mit einem Wert zwischen 70.000 und 100.000 € eingezogen. Der Täter ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Feierstrafe von 3 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, der Ferrari wurde eingezogen. Die Einziehung war rechtmäßig, der Angeklagte war bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Ohne Fahrerlaubnis ist er nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls wegen der Trunkenheitsfahrt gefahren. Er beging auch mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung), auch kurz vor der erstinstanzlichen Entscheidung in diesem Verfahren ist er erneut ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen PKW gefahren.

Die Einziehung des Ferraris ist nicht unverhältnismäßig. Sie vernichtet auch nicht die wirtschaftliche Existenz des Angeklagten.

OLG Celle, 2 Ss 46/22 (Pressemitteilung)

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