Es besteht kein Auskunftsanspruch über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten nach DSGVO.
BFH, IIR 43/19
Anders wurde das noch entschieden durch das FG Saarbrücken (2 K 1002/16). Dort wurde ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 I HS2, II DSGVO bejaht. In dem Verfahren bei BAV ging es allerdings um den Auskunftsanspruch gegen die IZA.