Auch auf dem E-Scooter gilt die Grenze von 1,1 Promille. Wird diese überschritten, liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Dann kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei Vorliegen eines solchen Regelbeispiels kann eine Abwägung der für und wider der Fahreignung sprechenden Umstände unterbleiben, es muss lediglich erörtert werden, ob eine Sondersituation gegeben ist, die der Katalogtat die Indizwirkung nehmen könnte.
KG Berlin, 3 Ss 13/22