Haftungsverteilung beim Auffahrunfall

Normalerweise haftet der Fahrer, der hinten auffährt. Etwas anderes kann aber bei unüblichen Verkehrssituationen gegeben sein. Wenn der Vordermann die Kollision durch Fahrauffälligkeiten (inkonstante Fahrweise mit dauerndem Wechsel von Abbremsen und Beschleunigen) und einem ungerechtfertigt starken Bremsmanöver mitverschuldet hat, kann der Vordermann zu 60 % haften.

OLG München, 10 U 2165/21

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Zivilrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert