Eine 92-jährige Fahrerin verursachte einen Fremdschaden von ca. 2000 € und fuhr einfach weg. Sie hat dann auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet und gab den Führerschein ab.
Das Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingestellt, das Verschulden wurde als gering angesehen, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand nicht.
AG Dortmund, 729 Cs-266 Js 575/22
Ich gehe davon aus, dass hier versehentlich ein Schaden verursacht wurde. Die Einsicht, dass möglicherweise die allgemeine Fahrtauglichkeit nicht mehr gegeben war, sowie die Konsequenz, den Führerschein abzugeben, wurden positiv bewertet.