Mobile Halteverbotsschilder

Ist ein ehemals erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer anschließend eingerichteten Halteverbotszone abgeschleppt worden, muss der Halter die Kosten nur tragen, wenn die Schilder mindestens 3 volle Tage gestanden haben.

BVerwG 3 C 25/16

Es müssen 3 volle Tage sein, eine stundengenaue Berechnung findet nicht statt. Es kommt allerdings nicht darauf an, ob es sich um Werk-, Feier- oder Wochenendtage handelt, da auch an diesen Tagen der Verkehr nicht zum Erliegen kommt.

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