Amphetamin – Führerschein weg

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist gerechtfertigt, wenn einmalig sogenannte harte Drogen (hier: Amphetamin) nachgewiesen worden sind oder der Fahrerlaubnisinhaber die Einnahme solcher Drogen eingeräumt hat. Dann braucht die Behörde auch keine Zeit mehr einzuräumen, das Gegenteil zu beweisen.

BayVGH, 11 CS 22.1504

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert