Kein Ersatz künftiger Ladekosten beim Tesla

Wenn der Geschädigte einen wirtschaftlichen Totalschaden fiktiv (also nach Gutachten) abrechnet, wird die kostenfreie Lademöglichkeit, die bei früher verkauften Pkw der Marke Tesla gegeben war, nicht als weiterer Schaden ersetzt. Auch die nunmehr entstehenden Kosten für die entgeltliche Ladung der Batterien kann nicht geltend gemacht werden.

OLG Düsseldorf, 1 U 109/21

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