Falschparker dürfen von Privatpersonen fotografiert werden

Wer einen Falschparker anzeigen will und dazu das Fahrzeug fotografiert, um das Foto bei der Polizei einzureichen, darf dies tun. Es nicht an DSGVO – Verstoß vor. Der Anzeigeerstatten muss auch nicht persönlich betroffen sein.

VG Ansbach, 14 K 22.00468

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