Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA

Zieht eine US – Staatsangehörige nach Deutschland und begründet hier ihren Wohnsitz, begründet dies die deutsche Erbschaftsteuerpflicht. Hier verstarb eine nicht haushaltsangehörige Tante in den USA, die in Deutschland lebende Nichte erhielt einen Auszahlungsanspruch einer Todesfallleistung. Hierfür wurde Erbschaftssteuer festgesetzt.

Aufgrund des inländischen Wohnsitzes gilt sie hinsichtlich der Erbschaftsteuer als Inländerin und ist hier unbeschränkt erbschaftssteuerpflichtig.

BFH, II B 2/22

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