Nachfahren bei Nacht

Es erscheint nicht glaubhaft, dass nachts auf einer Autobahn ohne weitere Beleuchtung über eine Strecke von 1000 m von zwei Beamten der gleichbleibende Abstand, der Tacho und die Beobachtungsstrecke erfasst werden können, ohne dass die Beamten miteinander sprechen. Auch dürfte es unwahrscheinlich sein, dass ohne weitere Beleuchtung die Umrisse eines Fahrzeugs bei einer Entfernung von 100 m sicher erkannt werden können. Allein die Rückleuchten und deren Erkennbarkeit reichen für eine zuverlässige Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren bei Nacht nicht aus.

AG Dortmund, 729 OWi-265 Js 1807/22

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