Haftung für die Fahrt eines Kleinkindes

Die Mutter legte ihren zweieinhalbjährigen Sohn in einen Kindersitz auf dem Beifahrersitz. Angeschnallt wurde er dort noch nicht, die Mutter wollte noch etwas aus dem Haus holen. Den Pkw – Schlüssel deponiert sie auf dem Armaturenbrett. Der Sohn kletterte aus dem Kindersitz, klappte den Autoschlüssel auf und steckte ihn in das Zündschloss. Es gelang ihm, den Schlüssel umzudrehen, das Auto sprang circa 1,5 m nach vorne. Hierbei wurde die Oma, die auf einer Bank saß, erheblich verletzt. Die Heil – und Behandlungskosten in Höhe von knapp 78.000 € verlangt die Krankenversicherung der Oma von der Kindsmutter zurück, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte. Zu Recht, wer ein Kleinkind nebst Autoschlüssel unbeaufsichtigt im Pkw lässt, haftet für einen auch derartig ungewöhnlich verursachten Schaden.

OLG Oldenburg, 14 U 212/22

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