Der Käufer meinte, kein angenehmes Fahrgefühl bei einem neu gekauften Fahrzeug bei einer Vollbremsung zu haben. Er meinte, das Fahrzeug würde dann übersteuern und sei kaum noch zu kontrollieren. Eine Überprüfung durch einen Sachverständigen ergab, dass keine technischen Mängel vorlagen. Insbesondere funktionierte die verbaut elektronische Stabilitätskontrolle. Dass der Käufer ein anderes Gefühl hat, ist insoweit nicht erheblich. Es ist auch nicht die Erwartung eines durchschnittlichen Käufers, dass sich ein Fahrzeug in einer Ausnahmesituation (Gefahrenbremsung) stets komfortabel und angenehm steuern lässt.
OLG Zweibrücken, 4 u 187/21