Kein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Fahrerlaubnisbehörden können Bürgern das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad oder kleiner E-Scooter) nicht verbieten. § 3 FeV stellt hierfür keine taugliche Ermächtigungsgrundlage dar. Ein derartiges Fahrverbot würde die allgemeine Handlungsfreiheit zu sehr einschränken.

BayVGH, 11 BV 22.1234

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