Die Besteuerung sowohl des Vorerben als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, muss er nicht zwingend zum Verfahren beigeladen werden.
BFH, II B 79/22
Die Besteuerung sowohl des Vorerben als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß. Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, muss er nicht zwingend zum Verfahren beigeladen werden.
BFH, II B 79/22