Auch ohne einen Mietvertrag (beispielsweise bei kostenloser Nutzungsüberlassung einer Wohnung durch Angehörige) können haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG geltend gemacht werden. Es kommt darauf an, einen Haushalt zu führen, was nicht zwingend ein Mietverhältnis bedingt.
BFH, VI R 23/21
Hier hatte der Steuerpflichtige zwischenzeitlich eine Wohnung im Haus seiner Eltern genutzt. Es bestand kein Mietvertrag, Miete wurde auch nicht gezahlt. Er war auch nicht dazu verpflichtet, Arbeiten am Dach zu bezahlen. Dies tat er aber, die Aufwendungen wurden berücksichtigt.