Es ging um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Zeugen bekundeten, den Angeklagten beim Einparken neben ihrem Fahrzeug gesehen zu haben. Das Fahrzeug des Angeklagten, ein Firmenwagen, speichert allerdings viele technische Daten, unter anderem auch Bewegungsdaten. Nach diesen Daten wurde das Fahrzeug knapp 2 Stunden vor der angeblichen Fahrt entriegelt, einige Minuten vor der angeblichen Fahrt wieder verriegelt. Bewegt wurde es im fraglichen Zeitraum nicht.
Hier ging es um die vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren, Das Gericht verneinte die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Den technischen Daten wurde mehr geglaubt. Eine endgültige Überprüfung bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.
LG Itzehoe, 2 Qs 137/23
Die Bewegungsdaten wurden von einem anderen Mitarbeiter der Firma ausgelesen. Nachträglich manipulierbar sind sie in jedem Fall nicht, es wurden hier Screenshots vorgelegt.