Aufwendungen für Leihmutterschaft

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen Paares für eine Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Hier hatte ein gleichgeschlechtliches Paar circa 13.000 € für eine Leihmutter in den USA gezahlt. Diese Aufwendungen mindern das Einkommen nicht als außergewöhnliche Belastung.

BFH, VI R 29/21

Anders kann es aussehen, wenn eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden muss.

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