Bindungswirkung der Wertfeststellung

Ein für eine Schenkung gesondert festgestellter Grundbesitzwert ist für alle Steuerbescheide bindend, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Dies gilt auch für die Berücksichtigung eines früheren Erwerbs bei einem sogenannten Nacherwerb nach § 14 I 1 ErbStG (erneute Schenkung innerhalb von zehn Jahren).

BFH, II R 35/21

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert