Außergewöhnliche Belastung bei Unterbringung in Pflegewohngemeinschaft

Aufwendungen für die pflege –, behinderten – oder krankheitsbedingte Unterbringung in einer dem Landesrecht unterfallenden Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Die Kosten sind allerdings nur insoweit abzugsfähig, als sie zusätzlich zu normalen Lebenshaltungskosten anfallen. Die entsprechende Höhe schätzte der BFH für das Jahr 2016 nach dem Höchstbetrag abzugsfähiger Zahlungen an unterhaltsbedürftige Personen, also 8.652 €. Um diesen Posten werden die abzugsfähigen Ausgaben gemindert.

BFH, VI R 40/20

Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert