Verdopplung der Geldbuße aufgrund des Verhaltens des Betroffenen

Ein Autofahrer (Abschleppunternehmer) wurde von Polizisten angehalten, ihm wurde der Vorwurf gemacht, ein Mobiltelefon während der Fahrt genutzt zu haben. Daraufhin sagte der Betroffene, er werde nie wieder für die Polizei Fahrzeuge abschleppen, wenn er wegen so einer Kleinigkeit angezeigt würde. Er fragt die beiden Polizisten zudem, ob es keine wichtigeren Aufgaben gäbe, und schlug auch mit der flachen Hand auf die Motorhaube des Streifenwagens. Selbst in der Hauptverhandlung wurde der Betroffene wütend und äußerte sich entsprechend aggressiv. Das Gericht verdoppelte die Regelbuße auf 200 €.

AG Ellwangen, 7 OWi 36 Js 5096/23

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