Wiedererlangung der Fahreignung nach harten Drogen

Nach dem Konsum harter Drogen ist zunächst einmal eine ausreichend lange, nachgewiesene Abstinenz zu fordern. Auch müssen sich Verhalten und Gesinnung auch hinsichtlich der Motive geändert haben. Dieser Wandel muss tiefgreifend und hinreichend stabil sein, damit in Zukunft zu erwarten ist, dass keine harten Drogen mehr konsumiert werden. Auch muss sich der geänderte Lebenswandel aus den körperlichen Befunden ergeben.

BayVGH, 11 CS 23.1413

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