Antrag auf Terminsverlegung

Wenn der Verteidiger substantiiert zu einem Verlegungsantrag vorträgt und keine Terminsabsprache stattgefunden hat, muss sich das Gericht ernsthaft bemühen, im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten dem Verlegungsantrag zu folgen.

LG Wuppertal, 23 Qs 130/23

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