In diesem Fall ist die Stellung eines Pflichtverteidigers geboten nach § 140 II StPO, selbst wenn es um Kindergeld geht.
LG Lübeck, 6 Qs 48/23
Pflichtverteidiger bei internationaler Steuerhinterziehung
Dieser Beitrag wurde unter Steuer- und Steuerstrafrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.