Der Inhaber eines Elektroautos schloss einen Vertrag mit dem Betreiber von Ladestationen. Dort war vereinbart, dass nach 4 Stunden Ladezeit eine so genannte Blockiergebühr erhoben wird, und zwar in Höhe von 10 Cent/Minute, maximal 12 Euro je Vorgang. Diese Gebühr ist rechtmäßig, es handelt sich auch nicht um eine überraschende Vertragsklausel, zumal auch bei jedem Ladevorgang darauf hingewiesen wird.
AG Karlsruhe, 6 C 184/23